Beschwerde gegen Deutschland bei EU-Kommission eingelegt
Holzimporte in die Bundesrepublik Deutschland werden durch die Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR) geregelt. Die Verordnung soll in der EU den Handel mit Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag unterbinden.
Illegaler Holzeinschlag betrifft vor allem Wälder aus Übersee, kommt aber auch in Osteuropa vor. Es handelt sich um seltene Holzarten oder (Ur-)Wälder, die gesetzlich geschützt sind. In erster Linie geht es darum, Artenverluste und Entwaldungen zu verhindern und eine nachhaltige Forstwirtschaft zu ermöglichen.
Die Holzhandelsverordnung untersagt, Holz und Holzerzeugnisse aus illegalem Einschlag auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr zu bringen.
Dieses Ziel wird allerdings kaum kontrolliert. Der Umweltverband WWF hat nun Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingelegt. Deutschland soll die Einhaltung der Holzhandelsverordnung nicht ausreichend kontrolliert haben. So soll z.B. selbst für die Restaurierung des Segelschulschiffes "Gorch Fock" illegal importiertes Holz verwendet worden sein.
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