Deutliche Kritik am Entwurf des Bundeswaldgesetzes (03.03.2024)

Aufruf des Präsidenten Waldbesitzerverband Niedersachsen über den Entwurf für ein neues Waldgesetz.

Präsident Philip von Oldershausen an die zuständigen Entscheidungsträger:innen in Politik und Gesellschaft

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Novellierung des Bundeswaldgesetzes befindet sich noch im vorparlamentarischen Abstimmungsprozess. Der Gesetzentwurf ist Ausdruck von Misstrauen gegenüber Waldbesitzenden, Försterinnen und Förstern, Bürokratismus und handwerklichen Mängeln.

 

Der Entwurf widerspricht mit seinen engen Vorgaben den wissenschaftlichen Empfehlungen zum Waldumbau, greift tief ins Eigentumsrecht ein und es werden im aktuellen Gesetzesentwurf Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten formuliert, z.B. wenn wir die Ruhe des Waldes stören.

Ein solches Gesetz ist nicht akzeptabel und auch nicht korrigierbar, sondern strikt abzulehnen!

 

Das Gutachten der Kanzlei Dombert, das Sie bereits erhalten haben, stellt fest, dass der Entwurf des Bundeswaldgesetzes klar verfassungswidrig ist.

Wir müssen uns jetzt gemeinsam mit vereinten Kräften dafür einsetzen, dass die Novellierung des Bundeswaldgesetzes nicht auf den Weg gebracht wird. Dafür müssen wir noch nicht auf die Straße gehen, aber unseren Bundestagsabgeordneten zeigen, dass wir diese Gesetzesinitiative nicht mittragen werden. Dazu erhalten Sie ein in der Anlage angefügtes Musterschreiben, dass Sie gerne entsprechend Ihren Wünschen ändern können.

 

Bitte senden Sie das Schreiben an die für Ihren Wahlkreis zuständige(n) Bundestagsabgeordnete (n). Je eher, desto besser und je mehr, umso besser!

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 

Mit den besten Grüßen

Ihr

Philip Frhr. von Oldershausen

 

 

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Musterschreiben an die Abgeordneten
Unterstützen Sie uns und senden Ihrem*r Abgeordneten dieses Schreiben zum Entwurf des neuen BWaldG
Download Musterschreiben an die Abgeordn
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#fingerwegvombundeswaldgesetz

 

Der Entwurf für ein neues BWaldG enthält:

  • Beschränkungen bei der Baumartenwahl im Klimawandel
  • Regulierungen einer 300 Jahre langen, nachhaltigen Forstwirtschaft
  • Eingriffe in die Berufsfreiheit Art. 12 GG
  • Vorrang von Ideologien statt Erhalt aller Waldfunktionen. Das widerspricht dem Eigentumsrecht (Art. 14 GG)
  • Höheres Arbeitsrisiko durch Zwang zu mehr Arbeit mit der Motorsäge
  • Behördliche Gängelung und Bürokratieaufbau durch zusätzliche Genehmigungspflichten
  • Geldbußen, Gefängnisstrafen und Konfiszierung von „Tatmitteln“

 

 Wir sagen Nein

zu Misstrauen und Gängelung von

Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern!

 

Wir fordern

Vielfalt und Flexibilität in der Bewirtschaftung

gerade in der Klimakrise!

 

Der Entwurf des neuen BWaldG ist

Verfassungswidrig

#fingerwegvombundeswaldgesetz

 

Der Entwurf des neuen BWaldG ist

verfassungswidrig

 

Förster und Waldbesitzende fordern von der Bundesregierung:

 

Ü Die Gesetzesinitiative BWaldG muß gestoppt werden. Das 50 Jahre alte Waldgesetz ist super.

Ü Dem Klimawandel begegnen wir mit Vielfalt und Flexibilität in der Bewirtschaftung.

Ü Inwertsetzung von Maßnahmen zur Erhaltung der Ökosystemleistungen für die Gesellschaft.

Ü 1/2 Einkommenssteuer auf forstwirtschaftliche Gewinne, anstelle von allerlei Steuervergünstigungen mit aufwendigen Nachweisen und Prüfungen.

Ü Anerkennung klimafreundlicher Leistung durch forstwirtschaftliche Nutzung und Produkte (z.B. Holzbauquote bei öffentlichen Gebäuden).

Ü CO2-Zertifikate bei klimaresilienten Waldbeständen.

Ü Bürokratieabbau und Beendigung von Bevormundung.

Ü Entwaldungsfreies Lieferkettengesetz (EUDR) ist in D per se gegeben! Es darf nicht noch mehr Regulierungen geben.

Ü Die Forst-Pflanzenzüchtung muß intensiviert werden.

Anmerkung:

Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich bereits einstimmig gegen den Entwurf BWaldG ausgesprochen. Damit sind es jetzt nicht länger nur die beiden Abgeordneten Karlheinz Busen und Dr. Christoph Hoffmann, die bereits im Dezember 2023 ihre Ablehnung formuliert hatten, sondern die gesamte Fraktion. Wir begrüßen dies ausdrücklich und freuen uns über dieses klare Signal der FDP.

Zum diesjährigen Weltwassertag, dem 22. März 2024,  hat die Vorsitzende des Walbesitzerverein Niedersachsen e.V. , Petra Sorgenfrei, folgende Rundmail verfasst.

 

Das Thema ist nicht neu. Denn bei dem Niedersächsischen Waldgesetz von 1973 wurde zur Unterstützung zur Herstellung von gesundem Trinkwasser den Waldbesitzern versprochen, dass die jährlich anfallenden Wasser- und Bodenverbandsgebühren vom Land übernommen werden - übrigens auch die Kosten ihrer Feuerversicherung.

 

Dies hat auch viele Jahre so funktioniert. Dann hat das Land die Zahlungen eingestellt, die Versprechungen also gebrochen. Aber das Waldgesetz blieb. 

 

Nachhaltige Waldbewirtschaftung sichert unser Trinkwasser

 

Zum Weltwassertag, der jedes Jahr am 22. März von den Vereinten Nationen ausgerufen wird, möchte der Waldbesitzerverband Niedersachsen die Bedeutung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung als essenziellen Schutz für unsere Wasservorräte hervorheben. „Wasser ist die Quelle allen Lebens, und die nachhaltige Waldbewirtschaftung spielt eine unersetzliche Rolle bei der Erhaltung dieser lebenswichtigen Ressource“, beschreibt der Präsident des Waldbesitzerverbandes,

Philip von Oldershausen, die Beziehung zwischen Wald und Wasser.

 

„Es ist erfreulich festzustellen, dass der Bodenwasserspeicher durch die Regenfälle der letzten Monate, ein Niveau erreicht hat, das wir zuletzt vor 5 Jahren messen konnten,“ freut sich Philip von Oldershausen und nimmt dafür auch in Kauf, dass zurzeit aufgrund des hohen Wasserstandes die Wiederaufforstung vielerorts unterbrochen werden musste. Doch der Präsident des Waldbesitzerverbandes warnt davor, aufgefüllte Wasserspeicher als Entwarnung vor den Auswirkungen des fortschreitenden Klimawandels zu betrachten. „Im Gegenteil, wir stehen vor der dringenden Aufgabe, alle Anstrengungen zu unternehmen, die zunehmende Erwärmung einzudämmen oder gar aufzuhalten“, sagt Philip von Oldershausen. Die Waldbesitzenden hoffen, dass eine langanhaltende Trockenperiode im Frühjahr/Sommer ausbleibt, so dass auch im Oberboden noch genügend pflanzenverfügbares Wasser vorhanden ist, damit die Anpflanzungen weiterhin gedeihen können und einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten.

„Unsere Anstrengungen den Wald möglichst schnell mit vielen verschiedenen Baumarten wiederaufzubauen, scheint bereits Früchte zu tragen, denn das Statistische Bundesamt hat aktuell ermittelt, dass der Wald in 2021 mehr als 52 Mio. Tonnen CO2 absorbiert hat, das sind über 10 Mio. Tonnen mehr als im Vorjahr! Das Bundesamt führt das auf die aktiven Wiederaufforstungen zurück,“ so der Präsident des Waldbesitzerverbandes.

 

Hervorzuheben ist, dass bewirtschaftete Wälder durch ihre Fähigkeit, Niederschläge aufzunehmen, zu filtern und zu speichern, einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherstellung von hochwertigem Grundwasser leisten, das für die Trinkwasserversorgung gewonnen wird.

Die Honorierung dieser Ökosystemleistung ist von entscheidender Bedeutung, um diese Leistungen auch zukünftig aufrecht zu erhalten. Die Grundwasserneubildung pro Jahr und Hektar unter Wald beträgt rund 1.500 Kubikmeter. Multipliziert mit dem geringen Wert von 1,6 Euro pro Kubikmeter Wasser ergibt sich ein beträchtlicher "Wasser-Wert" von 1.7 Mrd. Euro für den niedersächsischen Privatwald.

Die Tatsache, dass der Privatwald in Niedersachsen allein durch die Grundwasserneubildung einen jährlichen Wert von 1,7 Milliarden Euro generiert und diese Leistung der Gesellschaft bisher kostenlos zur Verfügung stellt, unterstreicht die Dringlichkeit, die nachhaltige Waldbewirtschaftung in politischen Entscheidungen und mit Maßnahmen ausreichend zu unterstützen. Um den Erhalt der Leistungen sicherstellen zu können, bedarf es einer gerechten Entlohnung.

 

Da die Waldbesitzenden mit ihren Wäldern zur Trinkwassergewinnung beitragen, ist es zudem völlig unverständlich, warum diese noch mit Beiträgen zu Wasser- und Bodenverbänden belastet werden.

 

Es ist von entscheidender Bedeutung die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes, wie sie seit über 300 Jahren praktiziert wird, als zentralen Akteur im Schutz unserer Wasserressourcen anzuerkennen und entsprechend zu handeln. Nur eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und die Honorierung der Leistung können sicherstellen, dass auch zukünftige Generationen von den Funktionen des Waldes profitieren.

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Der Waldbesitzerverband Niedersachsen ist die politische Interessenvertretung des Privat- und Kommunalwaldes für 100.000 Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, denen der Schutz

und Erhalt ihres Waldes, die Freiheit und mit ihr das Recht auf Eigentum in einer sozialen Marktwirtschaft sehr wichtig sind. Die niedersächsischen Waldbesitzenden leisten mit ihrer

Waldbewirtschaftung einen elementaren Beitrag zum Klimaschutz und zum Wohle der Gesellschaft. Ihr nachhaltiges Wirken beruht auf der Balance der drei Säulen: Ökonomie, Ökologie und Soziales.

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Für weitere Fragen stehe ich Ihnen sehr gern zur Verfügung.

 

Mit besten Grüßen

 

Petra Sorgenfrei

Geschäftsführerin

 

Waldbesitzerverband Niedersachsen e.V.

Warmbüchenstraße 3

30159 Hannover

 

Tel.: 0511 / 36 704 – 39

Handy: 0151-23476220

Fax: 0511 / 36 704 – 68

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www.waldbesitzerverband-niedersachsen.de

 

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