EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bei Waldbauern
Das Lieferkettengesetz EUDR vom 25. Juli 2024 ist von der Idee her ein gutes Gesetz für uns Waldbauern. Es könnte helfen, die üble finanzielle Lage irgendwann mal zu verbessern.
Die Erfahrung der letzten 50 Jahre zeigt allerdings, dass gut gemeinte Gesetze oft nicht wirkten,
sondern sogar höhere Belastungen mitbrachten. Besonders dies wurde bei dem neuen Gesetz befürchtet. Es gab massenhaft Kritik.
Somit brachte die Europäische Volkspartei (EVP) Änderungsanträge ein, die heute am 24.11.2024 beschlossen wurden. Wenn es dabei bleibt, fällt in Ländern ohne Entwaldungsrisiko der angedachte Büroaufwand für die Waldbesitzer weg.
Deutschlands Wälder sind schon durch andere Gesetze (z.B. Waldgesetz) geschützt. Diese
Änderung ist endlich mal eine gute Entscheidung. Denn der nicht bezahlte bürokratische Aufwand in der Land- und Forstwirtschaft ist viel zu hoch.
Leider ist diese gute Änderung nun in Gefahr. Laut der Mail am 26.11.2024 an seine Mitglieder ist es für den Waldbesitzerverband Niedersachsen jetzt dringend notwendig, dass die Mitglieder sich an ihre Bundestagsabgeordneten und auch an die EU-Kommission wenden, um den Druck für eine sinnvolle Änderung der EUDR zu erhöhen.
Es ist zwingend erforderlich, die vom Europäischen Parlament vorgeschlagene „Null Risiko“-Kategorie in der EUDR zu verankern. Wir haben jetzt die einmalige Chance, Änderungen in der EUDR zu erwirken!