Der Wald als Erholungsraum

Buche mit Herz
Buche mit Herz

Heute ist es für die Bürger selbstverständlich, Wald betreten zu dürfen, auch wenn er anderen Menschen gehört.

Ca. 59 % des Waldes in Niedersachsen befinden sich in Privatbesitz, ca. 50 % davon in Besitzstrukturen unter 20 Hektar.

Die freie Zugänglichkeit von Privatwäldern wurde in Niedersachsen 1973 mit dem Waldgesetz geregelt. Hintergrund des Gesetzes war der Verfall der Holzpreise in den 1960er Jahren, vor allem aber nach dem Orkan "Quimburga" am 13. November 1972, was das Einkommen der Bauern erheblich schmälerte.

Um das wegfallende Einkommen aufzufangen, wurde vielerorts überlegt, den Wald in Acker umzuwandeln. Um dies zu verhindern, erließ das Land Niedersachsen 1973 das Waldgesetz.

Freizeit im Wald
Freizeit im Wald

Mit diesem Gesetz kam das Betretungsrecht. Alle Bürger durften den Wald betreten, ohne die Besitzer fragen zu müssen, im Gegenzug unterstützte das Land Niedersachsen Wiederaufforstungen und sagte zu, sich für bessere Holzpreise  einzusetzen. Außerdem bezahlte das Land Niedersachsen Wasser-, Bodenverbandsgebühren und Feuerversicherungen. Diese Unterstützungen wurden später wieder aufgegeben, das Betretungsrecht aber blieb.

Kinder bauen ein Baumhaus
Kinder und Wald

Der Wald steht allen offen. Ein Aufenthalt im Wald wirkt gesundheitlich und psychologisch entlastend und dient vielen Menschen zur Naherholung. Gerade vor dem Hintergrund wachsender Verstädterung gewinnt die  Erholungsfunktion des Waldes immer größere Bedeutung.

Aber nicht nur heute finden Erholung und Tourismus im Wald statt und nicht nur Kinder verwirklichen dort ihre Phantasiegebäude. Mit dem barocken Jagdschloss Clemenswerth in Sögel ließ Fürstbischof Clemens August eine in Deutschland einmalige Anlage aus Architektur und Landschaft erbauen, in der umfangreiche höfische Jagdgesellschaften stattfanden.

Schloss Clemenswert Sögel
Schloss Clemenswerth in Sögel