Naturpark Hümmling

 

Auf Antrag des Landkreis Emsland hat das Land Niedersachsen 2015 im Hümmling einen "Naturpark Hümmling" eingerichtet. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz muss ein Naturpark "großenteils" durch Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiete geschützt sein. Da im Hümmling solche Gebiete bislang nicht oder in nur sehr geringer Zahl und Größe bestehen, soll nachträglich ein umfassendes Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Wälder auf dem Hümmling" eingerichtet werden, um rückwirkend die Existenz des Naturparks zu sichern. Das LSG umfasst 32 einzelne, kleine und verstreut liegende Waldgebiete von fast ausschließlich privaten Eigentümern.

Leider wurden wir Waldbesitzer nur sehr unzureichend in die Planung einbezogen, obwohl wir die hauptsächlich Betroffenen sind und in unserem Verfügungsrecht über unseren Besitz stark eingeschränkt werden sollen. Es gab ca. 300 Einwände gegen die Pläne und 23 Waldbesitzer schlossen sich zu einer Klage zusammen.

 

In zwei Urteilen vom 19. Juli 2017 gab das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg uns Klägern Recht und stoppte die Pläne. Damit war zugleich die Legitimation für den Naturpark eigentlich erloschen.

Doch der Landkreis hielt an den Plänen fest und hat am 19. Januar 2018 eine erneute LSG-Verordnung erlassen. Auch gegen die erneute Verordnung gab es 124 Einwände und auch hier läuft ein Klageverfahren vor dem OVG, das aktuell (Juli 2020) noch nicht entschieden ist.

Übersichtskarte Landschaftsschutzgebiet Verordnung "Wälder auf dem Hümmling" vom 19.1.2018
Übersichtskarte Landschaftsschutzgebiet Verordnung "Wälder auf dem Hümmling" vom 19.1.2018

Wir Kläger bemängeln aber nicht nur Wertverfall und Einschränkungen unseres Besitzes, sondern werfen dem Landkreis vor, keine naturschutzfachlichen, sondern eigentlich touristische Ziele zu verfolgen. Die Naturpark-Planung segelt unter falscher Flagge und versucht daher, unrechtmäßig Fördermittel einzuwerben.

So liegt beispielsweise keine aktuelle Biotopkartierung vor, was aber Grundlage für eine naturschutzfachliche Ausweisung ist. Auch macht die Beschränkung auf Wälder keinen Sinn, weil in einem Landschaftsschutzgebiet die gesamte landschaftliche Erscheinung von Bedeutung ist, nicht nur der Teilbereich "Wald". Und aus waldbaulicher Sicht werden unfachliche, sogar kontrafaktische Einschränkungen gefordert, beispielsweise bei der Wahl von Baumarten, die vor allem vor dem Hintergrund des Klimawandels den Bestand der Wälder bedrohen.

Wir Kläger argumentieren weiter, die nachträgliche Schaffung des Landschaftsschutzgebietes dient einzig dazu, den Bestand des Naturparks zu legitimieren. Das ist aber ein extrinsischer Grund für ein solches Verfahren, der außerhalb des gesetzgeberisch definierten Zweckes des geplanten Schutzgebietes liegt. Damit werden Absicht, Sinn, Zweck und Legitimität eines Landschaftsschutzgebietes verfehlt. Zudem werden Ursache und Folge der Naturparkausweisung vertauscht.

Auch wird mit zweierlei Maß gemessen. Staatliche oder städtische Wälder, die den Kriterien des geplanten Landschaftsschutzgebietes entsprechen, wurden aus der Verordnung herausgenommen, während private Waldflächen, die den Kriterien nicht entsprechen, trotzdem einbezogen wurden und auch weiterhin werden.

Außerdem sind wir Waldbesitzer über die Rücksichtslosigkeit sehr verärgert, mit der das Verfahren durchgezogen wurde und wird. Obwohl wir Eigentümer der Flächen sind, wurden wir nicht über die Planung informiert, sondern erfuhren erst durch Dritte davon.

Die angeblich schutzwürdigen Wälder im Hümmling sind Ergebnis erheblicher forstlicher Arbeit, die wir Waldbesitzer lange Zeit auch ohne ausreichende Bezahlung durchgeführt haben. Ein erheblicher Teil dieser Wälder ist nach dem Orkan "Quimburga" im November 1972 neu aufgeforstet und gepflegt worden. Diese Arbeit hat den Wald überhaupt erst ermöglicht, der jetzt unter Schutz gestellt werden soll.

Mit der Unterschutzstellung fühlen wir Waldbesitzer uns um die Früchte unserer Arbeit und die unserer Vorfahren gebracht. Wir fühlen uns entmündigt und demotiviert.

Das alles soll nicht bedeuten, das Waldbesitzer gegen Naturschutz sind. Im Gegenteil: Gerade wir Waldbesitzer haben ein großes Interesse an einem intakten Naturhaushalt in unseren Wäldern, ist er doch der Garant für die Gesundheit und damit Ertragfähigkeit der Wälder. Wir Waldbesitzer wehren uns aber sehr energisch gegen die Vereinnahmung von Naturschutz für touristische Zwecke. Besonders, wenn diese Mittel für (massen-)touristische Maßnahmen eingesetzt werden, die wiederum Natur und Umwelt belasten. Und wir wehren uns gegen Entscheidungen, die uns existenziell betreffen, aber weitgehend ohne unsere Beteiligung vollzogen werden.

Die Unterschutzstellung ist sicherlich gut gemeint und soll Natur und Umwelt schützen, faktisch jedoch führt sie dazu, dass vor Ort wesentlich weniger Qualitätsholz zur Verfügung steht, das dann von weit entfernt importiert werden muss, was wiederum negative Auswirkungen auf Umwelt, Klima und Artenschutz bedeutet.

Holzimporte führen in vielen Exportländern zu teilweise erheblichen Waldschäden und Artenschwund (z.B. in Rumänien oder der Ukraine), weil dort nur in geringem Umfang nachhaltig gewirtschaftet wird. Diese Schäden werden bei Unterschutzstellungen im Importland leider ausgeblendet. Eine überregionale Abwägung von Schäden und Nutzen findet bei der geplanten Unterschutzstellung nicht statt, stattdessen wird die Angelegenheit nur aus lokal arg begrenzter Sichtweise betrachtet.


Am 20. Juli 2021 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in der Sache entschieden und unseren Normenkontrollantrag abgelehnt. Damit bleibt die Verordnung in Kraft.

Nähere Informationen dazu gibt es hier.