Wie wir bereits berichteten, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine sog. Nachhaltigkeitsprämie Wald / Bundeswaldprämie ins Leben gerufen, um die Waldbesitzer in den Jahren der Katastrophe ein wenig zu unterstützen.
Privat- und Kommunalwaldbesitzer, die mindestens 1 Hektar Waldfläche besitzen, erhalten eine einmalige Unterstützung von 100,- € pro Hektar bei PEFC-zertifizierten, oder 120,- € bei FSC-zertifizierten Wäldern, insgesamt stehen bundesweit 500 Mio. € zur Verfügung. Die Prämie gilt nur für PEFC- oder FSC-zertifizierte Waldflächen.
Voraussetzungen:
Eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft in unserer Waldschutzgenossenschaft Hümmling-Süd mit der Flächengröße, die bei uns in den Papieren steht. Diese wird mit einem Infoschreiben allen Mitgliedern der WSG postalisch zugeschickt.
Unter Umständen: Bei der Prämie handelt es sich um eine De-minimis wirksame Leistung. Eine De-minimis Erklärung ist daher ggf. beizufügen.
Antragsfrist: 30. Oktober 2021.
Da Anträge für die Bundeswaldprämie nur von Eigentümern gestellt werden können, kann die Waldschutzgenossenschaft keine gebündelte Antragstellung übernehmen.
Anträge können von den jeweiligen Eigentümern auf der Internetseite www.bundeswaldpraemie.de gestellt werden. Folgen Sie der Anleitung zum Online-Antrag für natürliche Personen.
Bitte denken Sie daran, eine Änderungsmitteilung zu der Geschäftsstelle unserer Waldschutzgenossenschaft zu schicken, falls es nötig ist. Vorstand und Geschäftsstelle stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.